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Edikt daß bey den Catholischen Kirchen in Schlesien und der Grafschaft Glatz taugliche Kirchen-Vorsteher bestellt, das Kirchen-Vermögen gut verwaltet, und die Kirchen-Rechnungen zu rechter Zeit gelegt und abgenommen werden sollen

d.d. Gunthersblum den 14ten Julii 1793. Publicatum per Circulare der Breslauschen Kriegs- und Domainen-Cammer vom 8ten und der Glogauschen vom 22ten Oktober 1793
Jahr: 1801
Mediengruppe: unselbständ. Werk

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Beschreibung: S. 416-434
Schlagwörter: Glatz <Grafschaft>; Kirche; Preußen; Quelle; Richtlinie; Schlesien <Herzogtum>; Verwaltung
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Abweichender Titel: Neue Sammlung aller in dem souverrainen Herzogthum Schlesien und der demselben incorporirten Grafschaft Glatz in Finanz- Polizey- Sachen etc. ergangenen und publicirten Verordnungen ...
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