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Ortsgesetz

für die Gemeinde Weinböhla treten mit dem Tage der Veröffentlichung die nachstehenden Bestimmungen für die Schlachtvieh- und Fleischbeschau in Kraft$d[Weinböhla, den 29. August 1906]
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Verfasserangabe: [Der Gemeinderat]
Jahr: [29.08.1906]
Verlag: [Erscheinungsort nicht ermittelbar]
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Verfasserangabe: [Der Gemeinderat]
Jahr: [29.08.1906]
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Beschreibung: [1] Blatt
Schlagwörter: Amtliche Publikation
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Weinböhla (Herausgebendes Organ)
Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Online-Ressource