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Heide oder Hauptordnung der Gemeinde zu N.Neundorf von Jahr 1576.

Hieronymus von Nostitz schließt mit der Gemeinde Niederneundorf einen Vertrag über Land- und Gehölztausch unter Einbeziehung einzelner Gemeindemitglieder und Anlieger und regelt Pflichten und Abgaben. [Abschrift aus dem Schöppenbuch von Niederneundorf].
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nostitz, Hieronymus von
Jahr: 1576
Verlag: Niederneundorf
Mediengruppe: Handschrift
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Zweigstelle: Archiv der OLGdW Standorte: XIII 69, 131 / Magazin 06 Status: Präsenzbestand Vorbestellungen: 0 Frist: Bemerkungen:

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nostitz, Hieronymus von
Jahr: 1576
Verlag: Niederneundorf
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Beschreibung: 8 S., davon 5 S. Vertrag u. 1 S. historische Nachrichten aus dem Niederneundorfe
Schlagwörter: Biehain; Dreißigjähriger Krieg (1618 - 1648); Einäscherung; Erbherrschaft; Forstwirtschaft; Gehölz; Geschichte 16. u. 17. Jh.; Görlitz; Heideordnung; Holznutzung; Holzverkauf; Kaltwasser; Landbesitz; Landkauf; Landtausch; Nieder-Neundorf; Nostiz <Geschlecht>; Oberlausitz; Plünderung; Pönfall; Schuldheiß; Schöppenbuch; Strafe; Teich; Teichwirtschaft; Urkundenabschrift; Zentendorf; Zinsverleih
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Mediengruppe: Handschrift