Cover von [Consilia Hallensium Iureconsultorum] Consilia Hallensivm Ivreconsvltorvm, Der Verstorbenen sowohl, S. Stryken, C. Thomasii, u. a. als auch des von Ludewig. Davon die letztere über die Helffte des Wercks ausmachen wird in neuem Tab geöffnet

[Consilia Hallensium Iureconsultorum] Consilia Hallensivm Ivreconsvltorvm, Der Verstorbenen sowohl, S. Stryken, C. Thomasii, u. a. als auch des von Ludewig. Davon die letztere über die Helffte des Wercks ausmachen

In vier Theilen der Rechte bestehend, 1) Der Bürgerlichen, 2) Der Kirchen- und Consistorial- 3) Der Reichs- und Landsaßigen Lehen 4) Zum Teutschen Reichs- und Fürsten-Staat gehöriger Sachen, Aus denen Göttlichen, sowohl natürlichen, als geoffenbahrten, Römischen, Canonischen und Longobardischen Rechten, Reichs- und Landes-Satzungen und Gewohnheiten gestellet
Halle im Magdeburgischen, Renger
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Verlag: Halle im Magdeburgischen, Renger
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Schlagwörter: Bürgerrecht; Heiliges Römisches Reich; Kirchenrecht; Lehnsrecht; Recht; Staatsrecht
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Stryk, Samuel; Thomasius, Christian; Ludewig, Johann Peter von