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Der Rat zu Bunzlau gibt seinen Bürgern bekannt, daß alle, die in Gaschäften Klagen gegen Hammermeister, Kretschmer oder Bauern im Weichbild von Görlitz haben, an das königliche Erbgericht in Görlitz verwiesen werden.

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Jahr: 1498
Verlag: Bunzlau
Mediengruppe: Handschrift
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Jahr: 1498
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Beschreibung: 1 Bl. beiderseits beschr.
Schlagwörter: Bauer; Bunzlau / Rat der Stadt; Erbgericht; Gastwirt; Gericht <Görlitz>; Gerichtskretscham; Gerichtswesen; Hammermeister; Hammerschmiede; Justiz; Kretzschmer; Landreiter; Oberlausitz; Polizeiaufsicht; Schulden; Urkundenabschrift; Weichbild
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