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Schreiben an einen guten Freund in Teutschland,

Worinnen gezeiget wird, Daß das, von Herrn Vice-Cantzler Koppen zu Marburg dem Hochfürstl. Hauß Hessen-Cassel allein zugeschriebene Erb-Recht auf das Hertzogthum Brabant dem Durchlauchtigen Sammt-Haus Hessen gemeinschaftlich zustehe, Mithin die dagegen unternommene Koppische Ausführung höchst ungegründet, Und sowohl der ehemahligen Hertzoglich-Brabantischen Erbfolgs-Ordnung, Als ins besondere Den Heßischen Hauß-Verträgen gerad zuwider ist.
Verfasser: Günderrode, Johann Maximilian von
Verfasserangabe: [Johann Maximilian von Günderrode]
Jahr: 1747
[Sammelband J I 55]
Mediengruppe: Monographie

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J I 55 k

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Günderrode, Johann Maximilian von
Verfasserangabe: [Johann Maximilian von Günderrode]
Jahr: 1747
Übergeordnetes Werk: [Sammelband J I 55]
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Sprache: Deutsch, dt.
Mediengruppe: Monographie