Cover von Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1868, die Gültigkeit der Localbauordnungen betreffend, und in Ausführung der allgemeinen Bestimmungen desselben ist über die Zulässigkeit der Expropriation und das hierbei einzuschlagende Verfahren folgendes Regu wird in neuem Tab geöffnet
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Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1868, die Gültigkeit der Localbauordnungen betreffend, und in Ausführung der allgemeinen Bestimmungen desselben ist über die Zulässigkeit der Expropriation und das hierbei einzuschlagende Verfahren folgendes Regu

[Regulativ für Expropriationen zu Baupolizeizwecken im Stadtbezirke Dresden]
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Verfasserangabe: [auf S. 4 unterz.: Pfotenhauer ... Auf S. 8 unterz.: Herrmann v. Nostitz-Wallwitz]. Dresden den 30. November 1869
Jahr: 1869
Verlag: Dresden, Henkler
Mediengruppe: Online-Ressource
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Verfasserangabe: [auf S. 4 unterz.: Pfotenhauer ... Auf S. 8 unterz.: Herrmann v. Nostitz-Wallwitz]. Dresden den 30. November 1869
Jahr: 1869
Verlag: Dresden, Henkler
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Beschreibung: 8 S.
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Pfotenhauer, Friedrich Wilhelm (Sonstige); Nostitz-Wallwitz, Hermann von (Sonstige)
Sprache: Deutsch
Abweichender Titel: elften Lokalbauordnungen
Mediengruppe: Online-Ressource