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Matthias II. ordnet an, für die Rechtsprechnung seiner Länder einen deutschen Vizekanzler, zwei Räte, einen Sekretär einzusetzen und für die Appellation neue Ämter und Stellen einzurichten und die hohe und niedere Gerichtbarkeit geistlicher und wel

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Jahr: 1611
Verlag: Breslau
Mediengruppe: Handschrift
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Zweigstelle: Archiv der OLGdW Standorte: XIII 69, 157 / Magazin 06 Status: Präsenzbestand Vorbestellungen: 0 Frist: Bemerkungen:

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Jahr: 1611
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Beschreibung: 6 S. mit Text
Schlagwörter: Appellation; Böhmen <Königreich>; Eid; Gericht; Justiz; Matthias <Ungarn, Böhmen, König, Kaiser II.>; Niederlausitz <Markgraftum>; Niederschlesien; Oberlausitz <Markgraftum>; Oberlausitzer / Landstände; Oberschlesien; Rechtschutz; Rechtspflege; Regierung; Religion; Schlesien; Urkundenabschrift; Vizekanzler
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Matthias II. <Ungarn, Böhmen, König, Kaiser>
Fußnote: [1 Exemplar]
Mediengruppe: Handschrift