Cover von Aktenmäßiger Bericht, was Hans Wenken von Mehltheuer ohnweit Budißin, wegen Anlegung des Feuers das Recht vor Strafe zuerkannt hat, daß er nehmlich den 3. April. 1772. mit dem Feuer vom Leben zum Tode, zu Loga unter Budißin, soll gebracht werden. wird in neuem Tab geöffnet

Aktenmäßiger Bericht, was Hans Wenken von Mehltheuer ohnweit Budißin, wegen Anlegung des Feuers das Recht vor Strafe zuerkannt hat, daß er nehmlich den 3. April. 1772. mit dem Feuer vom Leben zum Tode, zu Loga unter Budißin, soll gebracht werden.

Jahr: 1772
Mediengruppe: Monographie

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L V 75.44,22

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Beschreibung: [2] Bl. : Ill.
Schlagwörter: Brandstiftung; Hinrichtung; Mehlteuer; Wenk, Hans
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