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Demnach Ihro Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachßen, in Dero Marggrafthum Ober-Lausitz, wegen der ... zu beobachtenden Feuer-Ordnung ein ... Mandat publiciren zu laßen, vor gut befunden ...

[Geben auf dem Churfürstl. Sächßl. Schloß Ortenburg zu Budißin, den 12. Mart. 1777.]
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Verfasserangabe: [Unterz.: Hieronymus Friedrich von Stammer]
Jahr: [1777]
Verlag: [Budißin], [Verlag nicht ermittelbar]
Mediengruppe: Online-Ressource
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Jahr: [1777]
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Beschreibung: 48 ungezählte Seiten
Schlagwörter: Verordnung
Sprache: Deutsch
Abweichender Titel: Ihre Kur-Fürstliche Durchlaucht Sachsen Markgraftum publizieren für Kur-Fürstlichen Markgraftums 1777-03-12; Mandat, die in denen Land-Städten, Flecken und auf denen Dörfern des Marggrafthums Ober-Lausitz zu beobachtende Feuer-Ordnung betreffend
Fußnote: Die Rückseite des Titelblattes des Mandates ist unbedruckt
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